Ihr Immobiliengutachter in Bremen: Sven Vogt


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VOGT Sachverständigen- & Ingenieurbüro GmbH | Ihr Immobiliengutachter in Bremen und Niedersachsen

Wir erstellen in unserem Büro für Immobilienbewertung Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke in Bremen und in Niedersachsen.

Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser) bilden den Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Immobiliengutachter. Darüber hinaus bewerten wir gewerblich genutzte Immobilien, beispielsweise Handelsflächen, Lagerflächen, Werkstätten und ähnliches.

Bei unseren Gutachten beachten wir die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu den normierten Wertermittlungsverfahren. Daneben werden die ortsbezogenen Daten zum örtlichen Grundstücksmarkt ausgewertet und einbezogen.

Wenn Sie also einen Sachverständigen für die Erstattung eines Immobiliengutachtens benötigen, würden wir uns über eine Nachricht oder einen Anruf sehr freuen.

Selbstverständlich stehen wir für Fragen vorab kostenlos und unverbindlich gern zur Verfügung.

✆ 0421 33029873
Ihr Sven Vogt – Immobiliengutachter

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Für welche Anlässe wird Ihr Immobiliengutachter für Sie tätig

Wir werden als Immobiliengutachter in Bremen in einer Vielzahl verschiedener Anlässe für Sie tägig, wenn Sie das wünschen.
Unabhängig davon, für welchen Zweck Sie eine Immobilienbewertung benötigen, sind wir gern für Sie da.
Bewertungsanlässe können beispielsweise sein:

Kauf oder der Verkauf einer Immobilie
Schenkung oder Erbschaft
Ehescheidung oder Trennung
Gutachten zur Vorlage bei Gericht, Finanzamt oder anderen Behörden
Betreuung oder Pflegschaft

Honorar für die Tätigkeit als Immobiliengutachter

Die Kosten eines Wertgutachtens beinhalten das Honorar für den Immobiliengutachter und weitere Kosten. Diese weiteren Kosten können beispielsweise sein:

Kosten für eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Kosten für eine Auskunft aus dem Altlastenkataster
Kosten für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Kopie eines aktuellen Grundbuchauszugs
Auszug aus der Liegenschaftskarte
Auszüge oder Kopien aus der Bauakte

Ein weiterer wichtiger Faktor für die anfallenden Kosten für das Gutachten ist der zu mit der Erstattung des Gutachtens für den Immobiliengutachter verbundene Aufwand. Ein erhöhter Aufwand ist beispielsweise zu erwarten, wenn das Bewertungsobjekt mit einem Wohnungsrecht oder einem Nießbrauch belastet ist, Wege- und Leitungsrechte zu berücksichtigen sind oder es sich bei dem Bewertungsobjekt um ein Erbbaurecht handelt.

Wir rechnen unser Honorar in der Regel nach den üblichen Honorartabellen der Sachverständigenverbände oder der örtlichen Gutachterausschüsse ab. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist möglich.

Für die Beantwortung weiterführender Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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